Preisübersicht der Dienstleistungen

Service -Preise für die Dienstleistung, als Haushaltshilfe. Da ich kein Handelsgewerbe betreibe, sind alle Preise selbstverständlich ohne Umsatzsteuer!

 

Die Konditionen werde ich nach dem ersten Reinigungstermin festlegen, wobei es sich nicht um Stundensätze handelt, vielmehr ist dieses ein nicht nach unten verhandelbares Pauschalangebot, welches

  • An-Abfahrt
  • die vereinbarten Arbeiten
  • Reinigungsmittel
  • das Bereitstellen von frisch gewaschenen und desinfizierten Reinigungstüchern

beinhaltet.

Es handelt sich um eine Pauschalsumme, welche für die anfallenden Arbeiten und nicht für die benötigte Zeit, vereinbart wird.

 

Die Anmeldung hat über die Knappschaft (Minijobzentrale) zu erfolgen.

Euro

 

Die Kunden (AG) bezahlen einen Pauschalbetrag in Höhe von 14,74 % des Arbeitsentgeltes an die Bundesknappschaft. (Minijobzentrale), zusätzlich ist die Rentenaufstockung vom Kunden zu übernehmen.

  • 5,00 % Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung
  • 5,00 % Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung + Rentenaufstockung
  • 1,6 % Unfallversicherung
  • 0,24 Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft
  • 0,9 % Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei  Krankheit
  • 2,00 % einheitliche Pauschsteuer etc.

* Das Schadensrisiko trägt der Arbeitgeber, wo gehobelt wird fallen auch Späne *

 

* Grundsätzlich hat ein Minijobber die gleichen Rechte wie ein Vollbeschäftigter.

  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • bezahlter Erholungsurlaub
  • Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
  • keine Unterschiede beim Kündigungsschutz

 

Die Anmeldung (Haushaltsscheck) erfolgt über die Minijobzentrale, dementsprechend hat sich der Arbeitgeber an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. 

Näheres an Auskünften erhalten Sie hier