Preisübersicht der Dienstleistungen
Service -Preise für die Dienstleistung, als Haushaltshilfe. Da ich kein Handelsgewerbe betreibe, sind alle Preise selbstverständlich ohne Umsatzsteuer!
Die Konditionen werde ich nach dem ersten Reinigungstermin festlegen, wobei es sich nicht um Stundensätze handelt, vielmehr ist dieses ein nicht nach unten verhandelbares Pauschalangebot, welches
beinhaltet. Es handelt sich um eine Pauschalsumme, welche für die anfallenden Arbeiten und nicht für die benötigte Zeit, vereinbart wird.
Die Anmeldung hat über die Knappschaft (Minijobzentrale) zu erfolgen. |
Die Kunden (AG) bezahlen einen Pauschalbetrag in Höhe von 14,74 % des Arbeitsentgeltes an die Bundesknappschaft. (Minijobzentrale), zusätzlich ist die Rentenaufstockung vom Kunden zu übernehmen.
- 5,00 % Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung
- 5,00 % Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung + Rentenaufstockung
- 1,6 % Unfallversicherung
- 0,24 Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft
- 0,9 % Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit
- 2,00 % einheitliche Pauschsteuer etc.
* Das Schadensrisiko trägt der Arbeitgeber, wo gehobelt wird fallen auch Späne *
* Grundsätzlich hat ein Minijobber die gleichen Rechte wie ein Vollbeschäftigter.
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- bezahlter Erholungsurlaub
- Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
- keine Unterschiede beim Kündigungsschutz
Die Anmeldung (Haushaltsscheck) erfolgt über die Minijobzentrale, dementsprechend hat sich der Arbeitgeber an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Näheres an Auskünften erhalten Sie hier